Chefanwalt des EuGH berät von Sturmböen betroffene Dieselkäufer.
Mehrere Schweizer Gerichte und sogar der Gerichtshof haben kürzlich die Rechte derjenigen in Frage gestellt, die Dieselautos mit sogenannter Fensterheizung zum Zweck der Unsittlichkeit kaufen. Folgt man der Auffassung des Generalanwalts, ist es nicht erforderlich, dass der Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. Ein Dienst ist bereits verfügbar, wenn ein unmögliches Gewinngerät im Fahrzeug installiert ist.
Da der Europäische Gerichtshof häufig der Bitte des Generalanwalts folgt, haben sich die Erfolgschancen für die beteiligten Dieselfahrer deutlich erhöht.
Schadenersatz und Zinsen von Serowik-Dieselskandal!
Serowik-Dieselskandalvertritt mehr als 6.000 Betroffene des Dieselskandals und hat neben vielen Vergleichen hunderte von Fällen gewonnen!
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